Information über die Anlegerentschädigung
Aufgrund der EU-Richtlinien, in Österreich im Bankwesengesetz (BWG) umgesetzt, ist jedes Kreditinstitut, das sicherungspflichtige Einlagen entgegennimmt bzw. sicherungspflichtige Wertpapierdienstleistungen erbringt, gesetzlich verpflichtet, einer Sicherungseinrichtung anzugehören.
Die BUAK Betriebliche Vorsorgekasse unterliegt als österreichische Bank uneingeschränkt den österreichischen Bestimmungen zur Anlegerentschädigung (§§ 93 ff BWG). Die BUAK Betriebliche Vorsorgekasse ist Mitglied bei der gesetzlichen Sicherungseinrichtung Einlagensicherung der Banken & Bankiers Gesellschaft m.b.H.
Anlegerentschädigung
Die Abfertigungsanwartschaft oder die Anwartschaft auf eine Selbständigenvorsorge des einzelnen Anwartschaftsberechtigten der Betrieblichen Vorsorgekasse ist mit einem Höchstbetrag von EUR 20.000,- gesichert.